Stuttgart, September 2013 – Die Beträge der Pfändungsfreigrenze werden alle zwei Jahre automatisch angepasst, basierend auf der prozentualen Entwicklung des einkommenssteuerlichen Grundfreibetrages. In den Jahren 2007 und 2009 blieb die Pfändungsfreigrenze konstant, da der Grundfreibetrag unverändert blieb. 2013, ebenso wie 2011, wurde die Grenze hingegen angepasst. Culpa Inkasso informiert über die Neuerungen.
Die Pfändungstabelle klärt, wie hoch der Pfändungsbetrag des Nettoeinkommens eines Schuldners sein darf. Im Rahmen von Forderungsmaßnahmen ist die Lohnpfändung häufig einer der letzten Schritte, durch die zumindest eine sichere monatliche Rückzahlung von Rückständen gewährleistet werden kann. Der Gläubiger kann im Rahmen einer Zwangsvollstreckung die Lohnpfändung gegen den Schuldner einreichen. Eine Kahlpfändung ist dabei nicht zulässig, da dem Schuldner nicht die Existenzgrundlage genommen werden darf. Der Arbeitgeber des Schuldners hat die Pflicht, Anteile des Lohns als Pfändung an den Gläubiger zu überweisen. Die Höhe dieses Betrages wird anhand einer Tabelle errechnet. Berücksichtigt werden hierbei die Lebensumstände des Schuldners, beispielsweise ob dieser verheiratet oder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.
Was ändert sich mit der neuen Pfändungsgrenze? Culpa Inkasso informiert
Im Rahmen der Pfändungsfreigrenzenverordnung erfolgte zum 1. Juli 2013 eine Erhöhung des maßgeblichen Grundfreibetrags des unpfändbaren Nettoeinkommens um 1,57 % (von 1.028,89 Euro auf 1.045,04 Euro). Die neue Pfändungstabelle ist bis zum 30. Juni 2015 gültig und kann zum Beispiel auf der Webseite des Bundesjustizministeriums unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Pfaendungsfreigrenzen_fuer_Arbeitseinkommen_Juli_2013.pdf eingesehen werden.
Gläubiger müssen nun einige Euro pro Monat abschreiben. Vor der Anhebung der Pfändungsgrenze sollten sie sich jedoch nicht abschrecken lassen. Culpa Inkasso informiert auf der offiziellen Webseite des Unternehmens sowie auf Anfrage gerne persönlich zu allen Fragen zur Lohnpfändungsgrenze.
Über die Culpa Inkasso GmbH
Die Firma Culpa Inkasso GmbH ist ein modernes Inkassounternehmen, das sein Leistungsportfolio auf die Erfordernisse des Mittelstandes (Groß- und Versandhandel, Gesundheitsbranche, Energieversorger, E-Commerce, Versicherungen, Banken Telekommunikation und Stadtwerke) ausgerichtet hat. Die Dienstleistungen der Culpa Inkasso GmbH umfassen das Forderungsmanagement inklusive Mengeninkasso, aber auch die Bereiche Bonitätsauskunft und Adressermittlung. Die Culpa Inkasso GmbH arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis und berechnet keinerlei Mitglieds- oder Jahresbeiträge. Die juristisch und psychologisch geschulten Mitarbeiter stehen ihren Klienten gerne als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Unternehmenssitz der Culpa Inkasso GmbH ist Stuttgart. Die Geschäfte führt Frau Karin Matzka-Dede.
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