Stuttgart, September 2013 – Die Beträge der Pfändungsfreigrenze werden alle zwei Jahre automatisch angepasst, basierend auf der prozentualen Entwicklung des einkommenssteuerlichen Grundfreibetrages. In den Jahren 2007 und 2009 blieb die Pfändungsfreigrenze konstant, da der Grundfreibetrag unverändert blieb. 2013, ebenso wie 2011, wurde die Grenze hingegen angepasst. Culpa Inkasso informiert...
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- Gepostet im Oktober, 2013